>>>HaLT Infos

Jugendschutz  … geht uns alle an

Daher bei uns …

 

 


 … an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Abgabevon alkoholischen Getränken wie z.B. Bier, Wein und weinhaltigen Getränken (Vinopops).


 … an Jugendliche unter 18 Jahren keine Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln, die Branntwein in nicht geringfügiger Menge enthalten.

Material für Veranstaltungen zum Herunterladen: Checkliste Handzettel

Taff enough – Hart am Limit (HaLT)