>>>HaLT Infos
Jugendschutz … geht uns alle an
Daher bei uns …
… an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Abgabevon alkoholischen Getränken wie z.B. Bier, Wein und weinhaltigen Getränken (Vinopops).
… an Jugendliche unter 18 Jahren keine Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln, die Branntwein in nicht geringfügiger Menge enthalten.
Material für Veranstaltungen zum Herunterladen: Checkliste Handzettel
Taff enough – Hart am Limit (HaLT)