Die Radfahrausbildung findet in Baden-Württemberg in den 4. Klassen statt und ist in einer landesweit gültigen Verwaltungsvorschrift geregelt (VwV Radfahrausbildung). Die praktische Ausbildung soll grundsätzlich außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums im Schonraum durchgeführt werden. Für die bauliche Ausgestaltung gibt es Musterpläne.
Erster Radfahrübungsplatz im Rems-Murr-Kreis eröffnet
